Kontakt zum Familiengericht
Kontakt zum Familiengericht



Handeln Sie über das Jugendamt hinweg. Sie haben das Sorgerecht einschließlich Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn Sie wissen, wo sich Ihr Kind aufhält, sorgen Sie für eine Unterbringung bei Verwandten oder Freunden. So schwer es fällt, nehmen Sie Ihr Kind nicht mit nach Hause. Ist das Kind sicher untergebracht, kann weder durch Sie als Eltern, noch als durch die Wohnung oder das soziale Umfeld eine Kindeswohlgefährdung vorliegen.

Sorgen Sie dafür, dass dort alles für das Kind eingerichtet ist. Schreiben Sie dem Familiengericht, dass Sie mit der Inobhutnahme an dem vorliegenden Ort nicht einverstanden sind und in Ausübung ihres Sorgerechts von Ihrem Aufenthaltsbestimmungsrecht Gebrauch machen und das Kind andersweitig unterbringen.

Selbstverständlich sind Sie bereit die Hilfe des Jugendamtes zur Wiederherstellung eines optimalen familiären Umfeldes in Anspruch zu nehmen.

Sie sind nicht dafür verantwortlich dem Jugendamt oder dem Gericht mitzuteilen, wo sich das Kind aufhält und sollten es auch nicht tun.

Lassen  Sie von Ihrem Anwalt einen Schutzbrief ans Gericht schicken. Dieser sorgt dafür, dass das Jugendamt die Kinder ausschließlich mit gerichtlichem Beschluss in Obhut nehmen darf.


Diese Unterlagen und die Herausnahme des Kindes aus der Inobhutstelle müssen zeitgleich erfolgen.



Was aber ist zu tun, wenn man den Aufenthaltsort des Kindes nicht kennt?

Stellen Sie einen Eilantrag auf sofortige Herausgabe des Kindes ans Gericht und machen Sie eine Anzeige wegen unrechtmäßigen Kindesentzugs. Als Inhaber der elterlichen Sorge muss man Ihnen das Kind übergeben.
Wer sind wir
 
Wir sind keine Anwälte und können auch keinen guten Juristen ersetzen. Wir sind eine Gruppe ehemals Betroffener Eltern und sogar einige Teenager, die den Kindern und Ihren Eltern das Schlimmste ersparen wollen. Oft hat man ja nicht sofort einen Anwalt an der Hand, Jugendämter verweigern die gesetzliche vorgeschriebene Aufklärungspflcht und trennen Kinder oft unter massiven Gesetzesverstößen die Kinder von ihren Eltern.
Hier können wir helfen. Dies tun wir kostenlos. Wir geben erste Tipps das Schlimmste zu verhindern.
Was wir von Ihnen erwarten? Absolute Ehrlichkeit. Nur wenn wir jeden Punkt kennen, mit denen das Jugendamt Ihre Familie angreifen möchte, können wir den Kindern helfen nach Hause zu kommen.
 
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