Unterschriften
Jeder Antrag beim Jugendamt ist freiwillig. In der Regel wird Eltern, deren Kinder in Obhut genommen wurden, ein Antrag nach §27ff SGB VIII zur Unterschrift vorgelegt. Damit öffnet man dem Jugendamt Tür und Tor. Unterschreiben Sie nicht.



Sollten Sie etwas unterschrieben haben, nehmen Sie sofort alle Unterschriften zurück und geben Sie an, dass das Jugendamt es bedauerlicherweise versäumt hätte Sie darüber zu informieren, dass es sich um einen freiwilligen Antrag handelt. Vielmehr Sei es bei Ihnen so angekommen, als müssten Sie diesen Antrag unterschreiben. Stellen Sie deutlich klar, dass Sie für Ihre Familie andersweitige Hilfe organisiert haben und gern diese in Anspruch nehmen wollen. Ein Durchschlag davon sollte ans Gericht. Teilen Sie auch allen anderen Stellen, z.B. Ärzte etc mit, dass Sie diese Vollmachten zurückgezogen haben.
Wer sind wir
 
Wir sind keine Anwälte und können auch keinen guten Juristen ersetzen. Wir sind eine Gruppe ehemals Betroffener Eltern und sogar einige Teenager, die den Kindern und Ihren Eltern das Schlimmste ersparen wollen. Oft hat man ja nicht sofort einen Anwalt an der Hand, Jugendämter verweigern die gesetzliche vorgeschriebene Aufklärungspflcht und trennen Kinder oft unter massiven Gesetzesverstößen die Kinder von ihren Eltern.
Hier können wir helfen. Dies tun wir kostenlos. Wir geben erste Tipps das Schlimmste zu verhindern.
Was wir von Ihnen erwarten? Absolute Ehrlichkeit. Nur wenn wir jeden Punkt kennen, mit denen das Jugendamt Ihre Familie angreifen möchte, können wir den Kindern helfen nach Hause zu kommen.
 
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