aktueller Fall 1
Wir betreffende Mutter ist mit der Veröffentlichung ihrer Geschichte einverstanden. Zur Sicherheit haben haben wir alle Namen gekürzt. Norddeutschland: 1998 heiratet der Vater von M (1 Jahr alt). neu. Sie freundet sich mit der Ex-Frau an und drängt sich immer mehr in deren Leben und wird so zur unverzichtbaren Tante für die Kinder M, J und O. 2005 ist die Mutter von ihrem neuen Partner schwanger. Dieser ist beruflich ständig unterwegs. Die Mutter hat große Schwangerschaftsprobleme und soll liegen. Dazu bekommt sie Depressionen. Die Stiefmutter gibt vor ihr zu helfen. Statt dessen bringt sie noch mehr Choas in die Familie, meldet diese dann anonym beim Jugendamt. Die Kinder werden in Obhut genommen. Immer noch als gute Freundin getarnt, schafft sie es die Vormundschaft für alle drei Kinder zu bekommen. Später überredet sie Ihren Mann und die leibliche Mutter das Sorgerecht ruhen zu lassen. Danach nimmt sie die beiden Jungen J und O in Pflege. Binnen von Wochen schafft sie es beide Kinder nach Paragraph 35a SGB VIII als behindert einstufen zu lassen und bekommt pro Kind knapp 2000€ Pflegegeld. Das Mädchen M fordert immer wieder zur Mutter zurück zu kommen, was die Mutter auch durchsetzen kann. Aus Angst die beiden Pflegekinder zu verlieren verleugnet die Stiefmutter die leibliche Mutter derartig beim Jugendamt, dass M nach 1,5 Jahren wieder in eine Wohngruppe muss. Nach drei Jahren meldet sich das Arbeitsamt und will das Pflegegeld auf Hartz IV anrechnen, da die Kinder ja im gleichen Haushalt wie ihr Vater leben. Daraufhin werden Sie von der Stiefmutter in eine Wohngruppe geschickt. Da weder die Mutter, noch die Kinder die Akten beim Jugendamt einsehen dürfen, konnte diese hochgradig manipulative Frau sich weiterhin als den Engel der Familie (wie sie au selbst gern bezeichnet) darstellen. 2014 zieht sie das gleiche Spiel mit einer weiteren Freundin durch und entzieht ihr für ein Jahr die Kinder. Auch diese wollen unbedingt zur Mutter zurück und werden mit Beruhigungsmitteln, Schlägen und Drohungen einer Trennung gefügig gemacht. Nach einem Jahr gelingt es dem Kind J sich an an eine Vertrauensperson zu wenden. Das von von der Pflegemutter angeregte Eilverfahren (während eines Krankenhausaufenthaltes der Mutter, bei welchem sie die ihr von Jugendamt und Pflegemutter angehängten psychischen Krankheiten widerlegte), zum Entzug der elterlichen Sorge kippte und die Kinder durften endlich wieder nach Hause. Während dieser Zeit erfuhr die Pflegemutter, dass die damals knapp 18 Jährige M schwanger war. Sie erreichte beim Jugendamt, dass die Vormundschaft zu Gunsten des Babys über den 18. Geburtstag hinaus laufen sollte. 5 Tage vor dem gerichtlichen Eilverfahren, bei welchem sie die Pflegekinder J und A der Mutter ganz entziehen wollte, wurde der Sohn von M JD geboren. Die Pflegemutter bekam automatisch die Vormundschaft. An dem Tag an dem J und A endlich nach Hause durften, holte sie JD gegen ärztlichen Rat aus dem Krankenhaus und behauptete M gegenüber sie wolle ihn versorgen, bis M sich vom Kaiserschnitt erholt habe. Als M eine Woche später, in der sie ihren Sohn nicht einmal sehen durfte, aus dem Krankenhaus entlassen wurde, verweigerte die Pflegemutter die Herausgabe in ihrer Funktion als Vormund. Sie hatte inzwischen die Dauerpflegschaft für JD beantragt. Da kamen wir ins Spiel. Wir brachten die Mütter zusammen an einen Tisch und diese setzen das Puzzle zusammen. Die Mutter von J und A stellte die Berichte über die Misshandlungen und schwere psychische Manipulation zur Verfügung. Der Junge J konnte berichten, dass auch die leibliche Tochter der Pflegemutter stark unter der Mutter litt und sich der Schule anvertraut habe, welche eine Einweisung in eine KJP für dringend notwendig hielt und auch von physischen und psychischen Misshandlungen der leiblichen Tochter gegenüber berichtete. Auch der Sohn der Pflegemutter befindet sich seit dem 3 Lebensjahr in therapeutischer Behandlung. All dieses legten wir dem Anwalt von M vor. Dieser stellte daraufhin einen Eilantrag auf Aufhebung beider Vormundschaften für die 18jährige M und ihren Sohn JD. Der Richter sah das Wohl beider gefährdet und entschied gegen den Antrag des Jugendamtes gegen eine Amtsvormundschaft. Seitdem hat M das alleinge Sagen für sich und ihr Kind JD. Die Absprache vor Gericht besagte weiterhin, dass M noch für weitere 6 Monate in der Wohngruppe bleiben darf und sich bis dahin eine eigene Wohnung mit ihrem Baby suchen soll. Des weiteren bekam sie eine Familienhebamme und soll regelmäßig eine Eltern oder Krabbelgruppe besuchen, um sich austauschen zu können. Nach 2 Monaten hatte M eine 2 Zimmer Wohnung. Wir setzten noch ein paar Briefe an das Arbeitsamt und das Jugendamt auf, damit M eine Grundausstattung bekam. Nicht mehr benötigte Kinderkleidung etc haben wir ihr gern zur Verfügung gestellt. Das Ganze ist nun 4 Monate her. Die Familienhebamme schreibt gute Berichte. Wir bleiben dennoch an dem Fall dran, für den Fall, dass das Jugendamt M nach der Familienhebamme andere Maßnahmen aufzwingen will. Der einzige Wehrmutstropfen: Die Vormünderin und Pflegemutter ist in keinem Fall belangt worden und läuft weiterhin regelmäßig zum Jugendamt und erzählt dort Geschichten über beide Familien, die die Sachbearbeiterin dankend und unreflektiert ans Gericht weiterleitet. Aufgrund von Dienstaufsichtsbeschwerden ist es gelungen sie von beiden Fällen abzuziehen. Aus unserer Sicht viel zu wenig. Sie und die Pflegemutter hätten gerichtlich belangt werden müssen.
Wer sind wir
 
Wir sind keine Anwälte und können auch keinen guten Juristen ersetzen. Wir sind eine Gruppe ehemals Betroffener Eltern und sogar einige Teenager, die den Kindern und Ihren Eltern das Schlimmste ersparen wollen. Oft hat man ja nicht sofort einen Anwalt an der Hand, Jugendämter verweigern die gesetzliche vorgeschriebene Aufklärungspflcht und trennen Kinder oft unter massiven Gesetzesverstößen die Kinder von ihren Eltern.
Hier können wir helfen. Dies tun wir kostenlos. Wir geben erste Tipps das Schlimmste zu verhindern.
Was wir von Ihnen erwarten? Absolute Ehrlichkeit. Nur wenn wir jeden Punkt kennen, mit denen das Jugendamt Ihre Familie angreifen möchte, können wir den Kindern helfen nach Hause zu kommen.
 
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